Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
justIn fun Eventverleih Schadlowsky
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Mietverträge und Dienstleistungen, die zwischen justIn fun Eventverleih Schadlowsky (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Event-Equipment (z. B. Hüpfburgen, Pavillons, Fotoboxen und Zubehör) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsschluss & Reservierung
Die Darstellung des Equipments auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch die Anfrage über das integrierte Buchungssystem (Quinbook) oder per Nachricht gibt der Mieter eine Anfrage ab. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder WhatsApp) des Vermieters zustande.
§ 3 Mietzeitraum, Übergabe & Verzug
Die vereinbarten Mietzeiten sind strikt einzuhalten. Die Übergabe erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per Selbstabholung am Standort des Vermieters. Bei verspäteter Rückgabe des Mietobjekts hat der Mieter dem Vermieter jeden daraus entstehenden Schaden (z. B. Mietausfall bei Folgeaufträgen) zu ersetzen. Eine automatische Verlängerung des Mietverhältnisses bei verspäteter Rückgabe ist ausgeschlossen.
§ 4 Rückgabezustand, Reinigung & Feuchtigkeitsklausel
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt (insbesondere Hüpfburgen und Pavillons) in einem sauberen, ordnungsgemäßen und vollständig trockenen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
2. Reinigung nach Aufwand: Weist das Mietobjekt bei der Rückgabe Verschmutzungen oder oberflächliche Feuchtigkeit auf, die eine Nachreinigung oder ein nachträgliches Trocknen durch den Vermieter erforderlich machen, wird dieser Aufwand mit **20,00 € pro angefangene Stunde** berechnet.
3. Totale Feuchtigkeit & Innentrocknung: Liegt eine totale Durchnässung des Mietobjekts vor, bei der auch das Innere der Hüpfburg (Luftkammern und Gewebeinnenwände) feucht geworden ist (z. B. durch Abbau im Regen, feuchten Rasen oder mangelnde Sicherung gegen Niederschlag), ist eine Mindesttrocknungszeit von **8 Stunden** zwingend erforderlich. Für diesen immensen technischen Aufwand sowie den damit verbundenen blockierten Bestandsausfall wird eine **Trocknungspauschale in Höhe von 200,00 €** fällig.
§ 5 Pflichten des Mieters & Aufstellbedingungen
Der Mieter trägt ab der Übergabe die volle Verantwortung für das Mietobjekt. Hüpfburgen dürfen ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person betrieben werden. Der Untergrund muss eben, frei von spitzen Gegenständen (Steine, Äste) und idealerweise eine Rasenfläche sein. Das Tragen von Schuhen, das Mitführen von spitzen Gegenständen sowie Essen und Trinken auf der Hüpfburg sind strengstens untersagt. Bei aufkommendem Starkwind oder Unwetter ist das Gebläse der Hüpfburg unverzüglich auszuschalten und die Burg gegen Wassereinbruch zu sichern (z. B. mit einer Plane abdecken).
§ 6 Haftung & Schäden
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, Unfälle oder Verletzungen, die durch die Nutzung des Mietobjekts entstehen, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle während des Mietzeitraums entstehenden Schäden am Mietobjekt (z. B. Risse, Löcher, Brandlöcher, Schäden am Gebläse) oder den Totalverlust (Diebstahl).
§ 7 Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietobjekts eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese Kaution wird nach ordnungsgemäßer, sauberer und trockener Rückgabe des Mietobjekts vollständig zurückerstattet. Eventuelle anfallende Reinigungs-, Trocknungsgebühren (§ 4) oder Schadensersatzansprüche werden direkt mit der Kaution verrechnet.
§ 8 Rücktritt & Stornierung
Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Bei Hüpfburgen gilt eine Sonderregelung bei nachweisbarem, anhaltendem Regen oder Sturm am Miettag: In diesem Fall ist eine kurzfristige, kostenfreie Stornierung in Absprache mit dem Vermieter möglich, um Gefahren für Mensch und Material abzuwenden.
§ 9 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Mieter Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt (Salvatorische Klausel).